AGB für Kurse
in den Tripada ® Einrichtungen§ 1 Anfängerkurse und befristete Kurse
Anfängerkurse sind befristete Kurse, in denen nur Anfänger in geschlossenen Gruppen unterrichtet werden. Der Vertrag gilt nur für den vereinbarten Kurszeitraum und endet automatisch. Anfängerkurse sind für Teilnehmer an weiterführenden Kursen nicht zugänglich. Bescheinigungen für die Kassen werden am Ende des Kurses erteilt und setzen die regelmäßige Teilnahme an 80% der Stunden voraus.
§ 2 Weiterführende Kurse
Anfängerkurse können in der Regel nur einmal besucht werden. Eine Fortsetzung erfolgt in den weiterführenden Kursen. Weiterführende Kurse ermöglichen eine Vertiefung des Gelernten in stabilen Gruppen. Die Beiträge werden monatlich gezahlt. Weiterführende Kurse sind inhaltlich in 4 abgeschlossene Abschnitte unterteilt.
§ 3 Gemischte Kurse
Gemischte Kurse sind weiterführende Kurse, bei denen auch Anfänger zugelassen sind, wenn die Struktur des Kursesdies erlaubt. Gemischte Kurse haben die gleichen Zeiträume wie die weiterführenden Kurse und können auch von Anfängern für ein Quartal befristet gebucht werden. Nachdem Anfängerkursfindet jedoch eine Fortsetzung im Modus der weiterführenden Kurse statt.
§ 4 Bescheinigungen der weiterführenden Kurse
Die Kurse sind in 4 Quartale als inhaltlich abgeschlossene Blöcke unterteilt: 01.02.-30.04. / 01.05.-31.07. / 01.08.-30.10. / 01.11.-31.01. des Jahres. Bescheinigungen für die Krankenkassen setzen die Teilnahme von 80% der Stunden eines Quartals voraus und werden nur zum Endes eines Quartals auf Anforderung individuell ausgestellt.
§ 5 Workshops
Hierbei handelt es sich um mehrstündige Veranstaltungen.
§ 6 Seminare
Bei Seminaren handelt es sich um Veranstaltungen von der Dauer einesTages oder eines Wochenendes.
§ 7 Einzelunterricht
Bei Einzelunterricht handelt es sich um Unterricht an einzelnen Personen, oder in kleinen Gruppen bis 4 Personen.
§ 8 Probestunden
Probestunden sind nach Vereinbarung möglich. Vor einer Probestunde erfolgt eine Beratung über einen geeigneten Kurs. Deshalb ist eine Anmeldung erforderlich. Die Probestunde ist kostenpflichtig.
§ 9 Probemonat
Der Probemonat berechtigt zur Teilnahme an allen weiterführenden Kursen. Er hat den Zweck, sich im Kurssystem zuorientieren und setzt die Teilnahme an einem Anfängerkurs oder Vorkenntnisse aus vorheriger Praxis voraus. Er ist grundsätzlich ungeeignet für Anfänger. Er kann nur einmal gebucht werden, kann jederzeit beginnen und gilt für 4 Kalenderwochen ab Start. Er kann nicht in den Sommerferien gebucht werden.
§ 10 Preise
Es gelten die in der jeweils aktuell gültigen Preisliste ausgeschriebenen Preise. Diese werden im Internet oder in einer gesonderten Tarifinformation publiziert oder im Vorfeld der Anmeldung mitgeteilt.
§ 11 Unterrichtsfreie Zeiten
Das Studio hat an gesetzlichen Feiertagen, in den Oster-, Herbst– und Weihnachtsferien geschlossen. In den Sommerferien ist 3 Wochen geöffnet, nur die ersten 3 Wochen findet kein Unterricht statt, überhängende Tage können ebenfalls geschlossen sein. Der monatliche Preis stellt auf die stattfindenden Unterrichtstage ab. Ausfalltage sind nicht berechnet.
§ 12 Zahlung der Kursgebühren
Die Kursgebühren sind grundsätzlich zum Monatsersten bei monatlichen Beiträgen und 14 Tage vor Kursbeginn bei befristeten Kursen und Seminaren ohne gesonderte Rechnungsstellung fällig. Bei einzelnen Veranstaltungen können abweichend die dort gesondert getroffenen Regelungen gelten. Schriftlich mitgeteilte oder im Internet veröffentlichte Regelungen gelten als Vertragsbestandteil.
§ 13 Lastschriftverfahren
Kursbeiträge werden grundsätzlich durch Lastschrift eingezogen. Mit der Anmeldung wird uns eine Erlaubnis zurAbbuchung der Kursbeiträgeim Lastschriftverfahren erteilt. Hierzu werden uns die Kontodaten mitgeteilt. Das Lastschriftverfahren kann im Vertragszeitraum nicht geändert werden.
§ 14 Lastschriftrückgabe
Lastschriftrückgaben wegen mangelnder Deckung des Kontos oder wegen Widerspruchs führen zu erheblichen Gebühren seitens der bezogenen Bank. Wir erheben in diesem Fall eine Gesamtbearbeitungsgebühr in Höhe von 15,00 €.
§ 15 Mahngebühren
Zahlungsrückstände von mehr als 14 Tagen führen zu Mahngebühren in Höhe von 5,00 € pro Mahnschritt.
§ 16 Verbindliche Anmeldung
Die Anmeldung für eine Veranstaltung kann persönlich vorgenommen werden. Dieses ist täglich von montags bis freitags geöffnet.Wenn eine Anmeldung telefonisch, schriftlich, per Mail, per Fax, über das Internet oder per Anrufbeantworter erfolgt, gelten nicht die Bestimmungen des Fernabsatzgesetzes.
§ 17 Beratung und Internet
Bestandteil jeder Anmeldung ist die ausführliche persönliche Beratung. Offene Fragen sind persönlich zu klären. Eine Unkenntnis bestehender Regelungen ist daher als eigenes Verschulden einzustufen.
§ 18 Zustandekommen des Vertrages
Wir unterscheiden zwischen a) reiner Beratung von Interessenten, b) unverbindlicher Vormerkung und c) Anmeldung. Im Falle einer Anmeldung werden alle Daten zur Anmeldung gemeinsam wiederholt (Preis, Umfang,Zeitraum etc.). Die mündliche Anmeldung erfolgt mit der Bestätigung der genannten Daten im Anmeldegespräch und ist dann rechtsverbindlich. In der Regel wird sie noch einmal schriftlich mit allen Daten bestätigt, was aber keine Bedingung der Rechtskraft ist. Der Vertrag wird durch Willenserklärung geschlossen.
§ 19 Kursvertrag durch konkludentes Verhalten
Jede Teilnahme an einer Veranstaltung stellt ein konkludentes Verhalten dar und bedeutet in sich den Abschluss eines Kursvertrages, dem unsere AGB zu Grunde liegen. Die Teilnahme kann gerichtet sein: auf eine Probestunde,einen fortlaufenden Vertrag oder einen befristeten Vertrag. Im Einzelfall ergibt sich das aus dem Kurs und dem Teilnahmeverhalten.
§ 20 Storno / Rücktritt
Eine Stornierung der Anmeldung ist bei Kursen, Workshops und Seminaren bis 2 Wochen vor Beginn des Kurses kostenfrei möglich. In den 2 Wochen vor Beginn ist ein Rücktritt nicht mehr möglich. Soweit der Kursbeitrag in der Frist 14 Tagen vor Beginn eingezogen wurde, ist keine Erstattung mehr möglich. Es kann jedoch ein Ersatzteilnehmer gestellt werden. Für Ausbildungen und längere Weiterbildungen können abweichende Regelungen gelten, die dann jeweils dort geregelt sind.
§ 21 Gesundheitliche Eignung
Gesundheitliche Risiken sind vor der Teilnahme vom Teilnehmer selbst eigenverantwortlich (bei ernsten Störungen auch ärztlich) abzuklären. Mit der Teilnahme erklärt der Teilnehmer, dass keine gesundheitlichen Risiken der Teilnahmeentgegenstehen. Eine Haftung ist insofern ausgeschlossen. Zudem hat der Kursteilnehmer bei der Anmeldung Informationen über relevante gesundheitliche Probleme zu geben, damit eine adäquate Beratung stattfinden kann und im Kurs auf die Probleme eingegangen werden kann.
§ 22 Erkrankung
Eine Erkrankung im Kursverlauf ist regelmäßig den Lebensrisiken des Teilnehmers zuzurechnen. Bei Glaubhaftmachung(ggfs. Attest) ermöglichen wir auf Kulanz die Teilnahme an einem späteren Kurs, wenn noch Plätze verfügbar sind. Die Kündigungfrist von 2 Monaten ist auch in diesen Fällen so kurz, dass die Einhaltung zugemutet werden kann.
§ 24 Teilnahme an weiterführenden Kursen
Es besteht bei unbefristeter Teilnahme an einem weiterführenden Kurs eine Mindestvertragslaufzeit von 5 Monaten. Frühestens im 3. Monat kann der Vertrag erstmals gekündigt werden. Der Vertrag ist ab dann immer zum Ende des übernächsten Monats, also frühestens zum Ablauf des 5.Monats, kündbar. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Eine Kürzung der Kündigungsfrist ist wegen der sehr kurzen Frist grundsätzlich ausgeschlossen.
§ 25 Befristung von Kursverträgen
Kursverträge können bis zu 5 Monate befristet werden. Befristete Kursverträge sind im Vertragszeitraum nicht kündbar. Sie verlängern sich automatisch um drei Monate zu gleichen Konditionen, wenn sie nicht 14 Tage vor Ablauf gekündigt werden.
§ 26 Änderungskündigungen
Ein Downgrade von Tarifen erfordert eine Kündigung des bestehenden Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Ende des übernächsten Monats. Diese Frist kann nicht verkürzt werden.
§ 27 Einlass
Der Einlass für Kurse ist regulär 10-15 Minuten vor Kursbeginn. Aus organisatorischen Gründen bitten wir dringend darum, dies einzuhalten, möglichst pünktlich und nicht früher zu erscheinen.
§ 28 Anwesenheitslisten und Check-in
Der Teilnehmer ist verpflichtet, sich vor Betreten des Kursraumes beim Kursleiter anzumelden und seine Anwesenheit in der Kursliste vermerken zulassen. Ohne Verzeichnis in den Listen werden keine Bescheinigungen für die Krankenkassen erstellt.
§ 29 Kurswechsel
Kurswechsel zu anderen Terminen und Lehrern sind nach Rücksprache möglich, wenn ausreichend Platz im Zielkurs ist. Kurse dürfen nicht ohne Rücksprache gewechselt werden.
§ 30 Nachholstunden
Versäumte Stunden können auf Kulanz nachgeholt werden (eine Stunde im Monat jeweils innerhalb einer Woche), so lange der Vertrag läuft. Nach Vertragsende ist dies nicht mehr möglich. TRIPADA behält sich die Anpassung dieser Regelungen jederzeit vor.
§ 31 Ausfall von Stunden
Fallen wegen Verschulden des Veranstalters seitens der Schule Stunden aus,besteht Anspruch auf Ersatz oder Kostenerstattung. TRIPADA kann jedoch auf die Inanspruchnahme von anderen gleichwertigen Kursangeboten im Hause verweisen. Der Teilnehmer ist zur Zahlung des Entgelts auch dann verpflichtet, wenn er aus eigenem Verschulden nicht am Unterricht teilgenommen hat.
§ 32 Lehrerwechsel
Die Schule behält sich jederzeit den Einsatz einer anderen qualifizierten Lehrkraft vor, falls ein Dozent durch Krankheit oder Kündigung ausfallen sollte oder wenn dies aus anderen organisatorischen Gründen erforderlich ist.Der Wechsel eines Lehrers in einem Kurs ist kein außerordentlicher Kündigungsgrund.
§ 33 Fotos und Filmaufnahmen
TRIPADA behält sich vor, etwaige Fotos und Filmaufnahmen im Hause urheberrechtlich zu verwenden und auch auf der Homepage zu veröffentlichen. Dem wird mit der Teilnahme zugestimmt. Der Teilnehmer kann sich jedoch von der Aufnahme fernhalten und wird vorher informiert, sodass er keine Aufnahmen dulden muss.
§ 34 Haftung
Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Wir haften im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für Garderobe und mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
§ 35 Hausrecht
Das Hausrecht wird von dem Inhaber und dem beauftragten Personal ausgeübt. Deren Anweisungen ist grundsätzlichvon allen anderen Personen Folge zuleisten.
§ 36 Ausschluß vom Kurs
Bei Kinderkursen behalten wir uns vor, ein Kind nach Rücksprache mit den Eltern vom Unterricht auszuschließen, wenn der Unterricht in erheblichem Maße gestört wird. Es besteht hierbei kein Anspruch auf Kostenerstattung. Bei einer erheblichen Verletzung des Hausfriedens kann ein Teilnehmer ausgeschlossen werden. In solchen Fällen werden keine Gebühren erstattet.
§ 37 Gültigkeit und Reichweite der AGB
Die AGB werden mit jeder Teilnahme am Unterricht und schon mit Betretender Räumlichkeiten der Tripada Akademie akzeptiert. Aus aktuellem Anlass vorgenommene ergänzende oder veränderte Bestimmungen, die im Internet aufwww.tripada-bocholt.de veröffentlicht werden, werden als Vertragsbestandteil anerkannt. Änderungen der AGB bleiben vorbehalten und sind mit Ihrer Bekanntmachung gültig.
§ 38 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige Regelung treten, deren Wirkungen der beabsichtigten Zielsetzung der ungültigen Regelung am nächsten kommen.
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.